Datenschutz und Jugendarbeit

Seit 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Verunsicherung war zuerst groß. Aber die DSGVO hat ein gutes Anliegen: den Schutz der eigenen Daten in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft gewährleisten.

Der Bayerischen Jugendring stellt für die bayerische Jugendarbeit diesbezüglich eine Broschüre zur Verfügung, in welcher die wesentlichsten Neuerungen erklärt werden und wie diese in der Praxis der Jugendarbeit umzusetzen sind: Datenschutz in der Jugendarbeit – bjr.

Sehr informativ ist auch das Handbuch des Landesjugendrings Brandenburg e.V. und des Fachverbands Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Brandenburg e.V. „DSGVO Datenschutz in der Jugendarbeit“.  Hier werden die wichtigsten Herausforderungen beschrieben, und zahlreiche praxistaugliche Hinweise und Formulierungshilfen für eine gelungene Umsetzung des Datenschutzes in der Jugendarbeit gegeben.

Zu diesem Thema gibt es Aufzeichnungen unserer Veranstaltungsreihe momuc_schule und momucdigital-06-oktober sowie
momucdigital-06-oktober. Sowie einen gelungenen Vortrag von SIN Studio im Netz.

Exemplarische Problemfelder beim Datenschutz

Soziale Netzwerke

Datenschutz im Internet: kein einfaches Thema! Insbesondere die Nutzung von Sozialen Netzwerken birgt Risiken. Denn hier sind die Nutzer*innen dazu angehalten, sich anhand vielfältiger persönlicher Informationen, wie auch durch Fotos und Videos innerhalb eines Profils darzustellen und zu präsentieren. Dies geschieht häufig allzu freizügig und ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, wer Zugang zu diesen Daten hat, wozu sie weiterverwendet werden und wie sie später einmal gelöscht werden können. Medienkompetenz schützt am besten vor Fehlverhalten und man muss sich nicht fernhalten von diesem Angebot. Denn all diese Kanäle fördern auch Kreativität, die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen und lassen das Konsumieren von Inhalten zu, die für Jugendliche interessant sind.
Alle Dienste legen ein Mindestalter fest: meist ist ein Auftritt in den Social Media-Kanälen erst ab 13 Jahren erlaubt, allerdings mit Zustimmung der Eltern. Ab 16 Jahren brauchen die Jugendlichen in der Regel keine Zustimmung der Eltern mehr. Eltern von Minderjährigen sind immer in der Verantwortung – egal, ob ihre Kinder einen eigenen Kanal oder ein eigenes Profil zeigen oder ob sie für ihr Kind einen Account angelegt haben. Das sollten auch die Jugendlichen wissen.

Damit die Nutzung von Instagram, TikTok etc. weiterhin Spaß machen, die Risiken aber minimiert/ausgeschaltet werden, gibt es viele Informationen im Internet.
So hat z.B. klicksafe umfassend relevante Informationen und Materialien zum Thema „Datenschutz im Internet“ zusammengestellt:
https://www.klicksafe.de/themen/datenschutz/
https://www.klicksafe.de
https://www.klicksafe.de/service

https://www.medienfuehrerschein.bayern/Initiative/Zielgruppen/104_Ausserschulische_Jugendarbeit.htm
Auch die Stiftung Medienpädagogik Bayern gibt mit ihrem Medienführerschein für die außerschulische Jugendarbeit speziell für diese Zielgruppe hilfreiche Angebote. Kursleitungen finden hier Anregungen für die Aus- und Weiterbildung von Jugendleitungen. Ziel ist, dass Jugendleitungen beim Thema Medien kompetente Ansprechpartner*innen für Kinder und Jugendliche werden.
Der Schwerpunkt 2 befasst sich mit dem Thema Selbstdarstellung und thematisiert auch die rechtlichen Aspekte, die hier zu beachten sind.

DsiN-Digitalführerschein
Kostenfreies deutschlandweites Bildungsangebot macht Jung und Alt fit fürs Netz:
Mit dem DsiN-Digitalführerschein (DiFü) von Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) werden digitale Möglichkeiten einfacher verständlich und zugänglich. Verbraucher*innen können digitalen Kenntnisse ab sofort zertifizieren lassen – auch für das berufliche Umfeld. 

Mit dem DsiN-Digitalführerschein steht für Internetnutzende ein kostenfreies Bildungsangebot zur Verfügung, dass den sicheren Umgang in der digitalen Welt fördert und erstmals auch nachweisbar macht. Der DiFü orientiert sich an praktischen Fragen des Alltags und Berufslebens.

Einsatz von Audio- und Videokonferenzsystemen

In Zeiten von Online-Konferenzen kann Audio- bzw. Videokonferenzsystemen eine wichtige Bedeutung zukommen, um den Kontakt im Team sowie zu den Jugendlichen aufrechtzuerhalten. Viele Angebote für Jugendliche konnten und können in Corona-Zeiten durchaus auch online anspruchsvoll gemacht werden. Einige dieser Aktivitäten werden sicher auch in der „Nach-Corona-Zeit“ zielführend genutzt werden. Sie ersetzen natürlich nicht den persönlichen Kontakt, haben aber durchaus ihr positives Potenzial.

Grundsätzlich gilt beim Streaming:
Auch bei Videokonferenzen oder Hybridveranstaltungen/-meetings müssen Datenschutzfragen geklärt werden:
So sind z.B. Video- und Audioaufnahmen erlaubt, erfordern aber in der Regel eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der Jugendlichen.

Minderjährigen-Influencing

Wenn man in der Jugendarbeit darauf stößt, dass Minderjährige allein oder gemeinsam mit den Eltern Videos drehen und dann z. B. auf YouTube veröffentlichen, kann das z.B. zum Thema in einer Gruppe gemacht werden. Wird der Familienalltag z. B. bei Instagram gezeigt oder hat ein Jugendlicher oder eine Jugendliche sogar schon einen eigenen Auftritt in einem der großen Social-Media-Dienste, dann könnte es ein Anlass sein, sich auch in der Jugendarbeit mit diesem Thema zu befassen, ohne den Spaß an diesen Aktivitäten zu verderben.

Die Arbeitsgruppe „Kinder-Influencing“ von Media Smart e. V., der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.), der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e. V. (GMK), jugendschutz.net, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und dem Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) und SUPER RTL befasst sich mit Handlungsempfehlungen zu diesem Thema. Sie werden hier veröffentlicht:
https://www.mediasmart.de/handlungsempfehlungen-kinder-influencing/
Sie richten sich zwar an Eltern, sind aber durchaus für andere pädagogisch Verantwortlichen interessant.

Cookies, Internet und Datenschutz

Cookies sind als spionierende Dritte in vielen Shops, Marken- und Nachrichtenseiten eingebunden. Nur wenn die Unternehmen Personen wiedererkennen, können sie ein langlebiges Profil über sie anlegen. Ähnlich wie Cookies funktionierte bislang die sogenannte Werbekennung auf dem Smartphone. Unser Referent Dr. Mattias Eberl hat zu diesem Datenschutzthema einen Artikel in der SZ veröffentlicht: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cookies-internet-datenschutz-identitaet-1.5479567


Dataskydd – Datenschutzcheck bei Webseiten

Die schwedische Webseite Dataskydd (zu deutsch: „Datenschutz“) prüft die Datenschutzfunktionen von Webseiten und deckt auf, wie sicher dort mit Daten umgegangen wird. Dafür gibt man einfach die URL der Webseite an, und Dataskydd simuliert, was passiert, wenn ein Benutzer oder eine Benutzerin diese Seite mit einem normalen Browser besucht ohne mit ihr zu interagieren. Man erhält eine Auswertung, wobei verschiedene Aspekte wie zum Beispiel der Serverstandort und die Anzahl der Cookies berücksichtigt werden. Auf der Webseite Dataskydd werden auch noch weitere alternative Tools aufgezeigt, mit denen man Webseiten prüfen können. Hier gehts zur Webseite und in folgendem Video erklärt die Medienpädagogin Nele Hirsch die Nutzung von Dataskydd.

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