Korrekte Verwendung von Webschriftarten wie Google Fonts auf städtischen Webseiten

Einführung

Das Referat für Bildung und Sport rät allen Einrichtungen dringend dazu, eventuell in die Website integrierte Webschriftarten (vor allem Google Fonts) datenschutzrechtlich korrekt einzubinden.

Die Schriftarten dürfen nicht extern verlinkt sein sondern müssen auf Ihrer Website heruntergeladen sein., da ansonsten die IP-Adresse der Nutzer an den Anbieter der Web-Fonts weitergeleitet wird. 

Wie finde ich heraus ob meine Website Webfonts, vor allem Google Fonts verwendet?

Mit dem Browser Firefox kann hierzu wie folgt vorgegangen werden.

Bei der Prüfung kann die Webanwendung Webbkoll unterstützen. Sofern unter dem Kriterium Drittanfragen Hosts aufgelistet sind, besteht u. U. datenschutzrechtlich Handlungsbedarf.

Wie kann ich verwendete Google Fonts datenschutzrechtlich unbedenklich auf meiner Website verwenden?

Weitere Ausführungen einschließlich Lösungsansätzen finden Sie auch unter https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki42.html