Die Landeshauptstadt München weiß um die Bedeutung und Chancen sozialer Netzwerke und wie diese die öffentliche Wahrnehmung der Stadt beeinflussen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, sich über die Landeshauptstadt München an sich und auch über die Arbeitgeberin im Speziellen zu äußern. Deswegen hat die Landeshauptstadt München zur Nutzung von Social Media Regelungen für städtische Dienstkräfte erlassen.
Die Allgemeine Geschäftsanweisung (AGAM) hat einen neuen Abschnitt 5.10.7 „Social Media“ erhalten. Zusätzlich wurde vom Personal- und Organisationsreferat in Zusammenarbeit mit dem Presse- und Informationsamt ein sogenannter Social Media Guideline entwickelt. Dieser Leitfaden informiert alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LHM über Grundregeln im Umgang mit Social Media.
Außerdem wurde die Dienstanweisung zur Nutzung von Internet/Intranet und E-Mail überarbeitet; insbesondere der Teil „private Nutzung des Internets“. Als neuer Teil wurde der Abschnitt „Äußerungen im Intranet“ aufgenommen.
ACHTUNG:
Nachfolgender Links ist ausschließlich im Intranet der Landeshauptstadt München nutzbar: