Social Media Regelungen der LH München

Social Media (Soziale Medien) ist in aller Munde. Menschen tauschen sich über Internet-Plattformen aus, vernetzen sich in sozialen Netzwerken. Die Landeshauptstadt München weiß um die Bedeutung und Chancen dieser sozialen Netzwerke und wie diese die öffentliche Wahrnehmung der Stadt beeinflussen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, sich über die Landeshauptstadt München an sich und auch über die Arbeitgeberin im Speziellen zu äußern. Die Landeshauptstadt München hat zu sozialen Netzwerken und Gemeinschaften im Internet Regelungen für städtische Dienstkräfte erlassen. Die enthaltenen Links sind nur im Intranet der LH München nutzbar.


Die Allgemeine Geschäftsanweisung (AGAM) bekommt einen neuen Abschnitt 5.10.7 „Social Media“. Zusätzlich wurde vom Personal- und Organisationsreferat in Zusammenarbeit mit dem Presse- und Informationsamt ein sogenannter Social Media Guideline entwickelt. Dieser Leitfaden informiert alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LHM über Grundregeln im Umgang mit Social Media.

Außerdem wurde die Dienstanweisung zur Nutzung von Internet/Intranet und E-Mail überarbeitet; insbesondere der Teil „private Nutzung des Internets“. Als neuer Teil wurde der Abschnitt „Äußerungen im Intranet“ aufgenommen.

ACHTUNG:
Nachfolgende Links sind ausschließlich im Intranet der Landeshauptstadt München nutzbar:

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