Cybergrooming
Cybergrooming: erkennen, schützen, Hilfe holen
Kinder und Jugendliche lernen Menschen online kennen – in sozialen Netzwerken, Chats, Messenger-Gruppen oder Games. Meist sind diese Kontakte unproblematisch. Cybergrooming bezeichnet jedoch die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen oder älteren Jugendlichen mit Minderjährigen, um Vertrauen aufzubauen und sie in sexualisierte Gespräche, zu Bildern oder Videos oder zu einem Treffen zu drängen.
Dabei geben sich Täter*innen manchmal als gleichaltrige Person aus. Sie können freundlich, aufmerksam und verständnisvoll wirken, Geheimnisse einfordern oder Druck aufbauen. Wichtig ist: Die Verantwortung liegt immer bei der Person, die Grenzen überschreitet – niemals bei dem Kind oder Jugendlichen.
Woran können Kinder und Jugendliche Cybergrooming erkennen?
Nicht jede freundliche Nachricht von einer unbekannten Person ist gefährlich. Warnsignale können aber sein, wenn jemand:
- sehr schnell eine besondere Nähe herstellen möchte,
- nach privaten Informationen, Bildern oder Videos fragt,
- Gespräche in einen privaten Chat verlagern will,
- auffordert, etwas geheim zu halten,
- sexualisierte Fragen stellt oder Bilder schickt,
- Druck macht, droht oder ein Treffen vorschlägt.
Ein gutes Schutzprinzip lautet: Komische oder unangenehme Nachrichten müssen nicht ausgehalten werden. Kinder und Jugendliche dürfen ein Gespräch jederzeit beenden, Personen blockieren und sich an eine Vertrauensperson wenden.
Was tun bei einem konkreten Verdacht oder Vorfall?
Ruhe bewahren und ernst nehmen
Wenn sich ein Kind oder eine Jugendlicher anvertraut, sollte die erste Reaktion entlasten: zuhören, danken und deutlich machen, dass die betroffene Person keine Schuld trägt. Vorwürfe oder vorschnelle Konsequenzen wie ein Handyverbot können dazu führen, dass Kinder künftig keine Hilfe mehr suchen.
Kontakt beenden und Inhalte sichern
Der Kontakt sollte nicht weitergeführt werden. Vor dem Blockieren oder Melden können Screenshots, Nutzernamen, Profil-Links sowie Datum und Uhrzeit gesichert werden. Intime Bilder oder Videos dürfen dabei nicht weitergeleitet oder gespeichert werden.
Unterstützung einbeziehen
Innerhalb der Schule können – je nach Situation – Klassenleitung, Schulsozialarbeit, Beratungslehrkraft, Schulpsychologie und Schulleitung eingebunden werden. Bei akuter Gefahr, Drohungen, Erpressung, dem Verdacht auf eine Straftat oder wenn intime Aufnahmen im Umlauf sind, sollten Sorgeberechtigte und fachliche Beratungsstellen bzw. die Polizei hinzugezogen werden.
Die Handreichung „Cybergrooming – sexuelle Gewalt im Internet“ von klicksafe bietet Hintergrundwissen, Gesprächsanlässe und Materialien für Schule und Jugendarbeit. Sie eignet sich besonders als Arbeitshilfe für Lehr- und Erziehungskräfte.
Zur klicksafe-Handreichung
Prävention im Unterricht: altersgerecht, sachlich und ohne Angst
Prävention bedeutet nicht, Kindern Angst vor dem Internet oder vor fremden Menschen zu machen. Hilfreich ist es, Schutzstrategien zu üben: persönliche Grenzen wahrnehmen, Nein sagen, Chats verlassen, blockieren, melden und Hilfe holen. Ebenso wichtig ist die Botschaft: Auch wenn bereits etwas verschickt wurde oder ein Geheimnis vereinbart wurde, darf und soll man sich Hilfe holen.
Für die Grundschule bietet klicksafe die Unterrichtsreihe „Cybergrooming in der Grundschule“. Die Materialien arbeiten mit einer kindgerechten Geschichte und üben Schutzstrategien, ohne Kinder mit belastenden Details zu konfrontieren.
Zum Grundschulmaterial von klicksafe
Für die Mittelstufe eignet sich die Unterrichtseinheit „Cybergrooming – Gefahr im Chat“ des NDR. Sie enthält Texte, Materialien und Methodenhinweise und nimmt die Frage in den Blick, wie Cybergrooming erkannt und wie man sich schützen kann.
Zur Unterrichtseinheit des NDR
Schule als Schutzraum
Cybergrooming-Prävention ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule, Elternhaus und weiteren Fachkräften. Hilfreich sind geklärte Ansprechpersonen, ein sensibler Umgang mit Offenbarungen und eine Haltung, die Kindern und Jugendlichen vermittelt: Du wirst ernst genommen. Du bekommst Hilfe. Du bist nicht schuld.
Das Internet-ABC stellt dafür eine Checkliste und einen Beispiel-Handlungsplan für Schulen bereit. Damit können Schulen prüfen, wie sie Prävention, Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit mit Eltern verankern möchten.
Zu Präventionsbausteinen und Handlungsplan
Hilfe und Beratung
Bei Sorgen oder einem konkreten Vorfall können sich Kinder und Jugendliche an vertraute Erwachsene in ihrem Umfeld wenden. Ergänzend bietet JUUUPORT kostenlose und vertrauliche Online-Beratung durch geschulte junge Menschen. Für Schulklassen gibt es außerdem kostenlose Online-Workshops zum Thema „Sexuelle Belästigung im Internet“, die sich insbesondere an die Jahrgangsstufen 5 bis 8 richten.
Zur Beratung von JUUUPORT
Zu den JUUUPORT-Workshops
Für Münchner Schulen kann außerdem der Zentrale Schulpsychologische Dienst bei konkreten Fällen und Krisen beraten und unterstützen.
Zum Zentralen Schulpsychologischen Dienst München
06/2026 – CF