Urheber- und Persönlichkeitsrecht für Kita

Medieneinsatz und -produktion und damit auch jegliche kreative Medienarbeit in der Kindertageseinrichtung ist rechtlich u.a. durch das Urheberrecht geregelt. Es besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, urheberrechtlich geschützte Medien ganz legal in der medienpädagogischen Arbeit einzusetzen.

Umfassende Informationen und Materialien z.B. was man tun kann, wenn man unerwünschte Bilder von sich im Netz findet oder
wie man auf eine Abmahnung reagiert, bieten folgende Seiten:

Urheber- und Persönlichkeitsrechte in Sozialen Netzwerken
Persönlichkeitsrecht leicht erklärt in diesem Video von webhelm.
Urheberrecht leicht erklärt in diesem Video von webhelm.
Fragen zu diesem Themengebiet beantwortet die Themenreihe von iRights.info + klicksafe:
https://www.klicksafe.de
Portal klicksafe

Datenschutz in Sozialen Netzwerken
Datenschutz – leicht erklärt – klicksafe.de
Insgesamt 18 Einzel-Videos umfassen die wichtigsten Aspekte von Datenschutz. Die Videos sind in drei Bereiche geclustert:
„Datenschutz“, „technische Themen“ und „naheliegende Themen“ und beinhalten u.a. „Grundlagen zu Datenschutz“, „Meine Rechte”.

Kitarechtler – YouTube
Alles Rechtliche rund um Kita auf youtube.

Beispiel: Musizieren in Kindertageseinrichtungen

Der Freistaat Bayern und die kommunalen Spitzenverbände haben am 13. April 2011 mit GEMA und VG Musikedition einen Pauschalvertrag unterzeichnet. Er regelt die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten in den bayerischen Kitas und Kindergärten unabhängig von der Trägerschaft. Er gilt rückwirkend ab 1. Januar 2011 und ersetzte alle Einzelverträge bis dahin. Das Sozialministerium kümmert sich um eine repräsentative Erhebung der hergestellten Kopien, die Kosten bleiben an den kommunalen Spitzenverbänden.

Alternativangebote:
Noten und Musikbegleitung (im mp3-Format) zum Download von 40 Liedern
KitaLieder

Social Media Regelungen der Landeshauptstadt München

Die Landeshauptstadt München hat zu sozialen Netzwerken und Gemeinschaften im Internet Regelungen für städtische Dienstkräfte erlassen. Die enthaltenen Links sind nur im Intranet der LH München nutzbar.

Creative Commons

Neben den Regelungen im Urheberrecht können auch Medien genutzt werden, die als Creative Commons lizenziert sind. Hierbei handelt es sich um Bilder oder Videos, die unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen. Beispielsweise muss die Quelle und der Name des Urhebers angegeben werden. Dies lässt sich sehr einfach realisieren (copy-and-paste), und die Angebote an Bildern und Videos sind zahlreich.
Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Auffinden dieser Medien finden Sie in unserem Artikel Creative Commons.