Urheber- und Persönlichkeitsrecht
In Angeboten wie Facebook, Instagram oder Google+ werden alle Inhalte wie Nachrichten, Texte, Fotos, Videos oder Musikdateien von den Nutzern selbst eingestellt. Die Profilinhaber werden dadurch – meist ohne sich darüber bewusst zu sein – auch rechtlich für ihr Handeln verantwortlich. Vor allem kommt es immer wieder zu Verstößen gegen das Persönlichkeits- und gegen das Urheberrecht.
Umfassende Informationen z.B. was man tun kann, wenn man unerwünschte Bilder von sich im Netz findet oder wie man auf eine Abmahnung reagiert finden sich hier:
Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken
Rechtsfragen im Netz
Gerade in Zeiten des Social Web, wo jeder Inhalte ins Internet einstellen und „mitmachen“ kann, muss mehr und mehr betont werden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und nicht alles, was geht, auch erlaubt ist. iRights.info und klicksafe beleuchten aktuelle medienbezogene Themen aus rechtlicher Sicht.
Quiz von klicksafe
Skript „Medienrecht und Schule“
Ein kompaktes Skript zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu Unterrichtszwecken bietet Johannes Philipp (früher bei der ALP Dillingen) inzwischen nur noch auf seiner Privathomepage. Momentan sind uns jedoch noch keine besseren Infos zum Thema bekannt.
Urheberrecht und Social Media Regelungen der Landeshauptstadt München
Die Landeshauptstadt München hat zu Urheberrecht (nur im Verwaltungsnetz aufrufbar) und sozialen Netzwerken und Gemeinschaften im Internet Regelungen für städtische Dienstkräfte erlassen. Die enthaltenen Links sind nur im Intranet der LH München nutzbar.
Das Wichtigste in Kürze:
- Werke wie Bilder, Fotos, Texte, Musikstücke oder Filme sind als geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt.
- Wenn Sie ein fremdes Werk oder Teile davon auf eine Lernplattform hochladen oder per E-Mail versenden wollen,
benötigen Sie ein Nutzungsrecht. Das kann eine offene Lizenzsein, zum Beispiel eine CC-Lizenz.
Werke im Internet sind entsprechend gekennzeichnet. - Wenn Sie sich an die Vorgaben der Lizenz halten, müssen Sie für die kostenlose Verwendung des entsprechenden Materials weiter nichts beachten.
- Für Schulen gibt es zudem gesetzlich und vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte.
Grundsätzlich dürfen 15 Prozent eines Werks zu Unterrichtszwecken vergütungsfrei genutzt werden, bestimmte Werke
auch vollständig.
„Recht am eigenen Bild – Tipps in leichter Sprache“
Hier wird erklärt, worauf man beim Fotografieren, Filmen und Verbreiten von Bildern im Netz achten sollte. Auch für Eltern, deren Kinder regelmäßig Fotos und Videos im Netz verwenden, sind die Erklärungen, Beispiele und Tipps hilfreich.
Recht am eigenen Bild – Tipps in Leichter Sprache (PDF, 972 KB)
Creative Commons
Neben den Regelungen für Lehrkräfte im Urheberrecht, können im Unterricht auch Medien genutzt werden, die als Creative Commons lizenziert sind. Hierbei handelt es sich um Bilder oder Videos, die unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen. Beispielsweise muss die Quelle und der Name des Urhebers angegeben werden. Dies lässt sich sehr einfach realisieren (copy-and-paste) und die Angebote an Bildern und Videos sind mittlerweile enorm.
Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Auffinden dieser Medien finden Sie in unserem Artikel Creative Commons.